Fallschirmspringer über See

Rechtliches

Mit Annahme dieses Flugscheines durch den Passagier wird zwischen dem Passagier und Profly ein Luftbeförderungs­vertrag abgeschlossen. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.

Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers wurde eine Haftpflicht­versicherung auf die für die gewerbliche Personenbeförderung in Österreich gesetzlich festgelegte Versicherungssumme (€ 363.000 für Personenschäden, € 1.800 für Sachschäden) abgeschlossen.

Weiters wurde eine Unfallversicherung für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit des Fluggastes (Versicherungssumme: € 40.000) abgeschlossen.

Ein Versicherungs­nachweis über die aufrechte Versicherung ist in den Luftfahrzeugen mitzuführen.

Wir weisen darauf hin, dass es beim Paragleiten etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten auch zu Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Der Passagier ist daher verpflichtet, beim Start, bei der Landung und während des Fluges die Anweisungen des beauftragten Piloten zu befolgen und bestätigt seine gute körperliche und geistige Verfassung.

Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers nach den Haftungs­bestimmungen des österreichischen Luftfahrt­gesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche Versicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.

Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Für Abhanden­kommen oder Beschädigung können wir keine Haftung übernehmen.

Die vorgesehene Flugroute, vorgesehene Landeplätze und Flugzeiten können jederzeit – insbesondere aus Sicherheits­gründen oder betrieblichen Gründen – abgeändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schaden­ersatz entsteht.

Das Team rund um Xandi wünscht einen schönen Flug!